Zulassung zum Abitur / Gesamtqualifikation
Belegungsverpflichtung:
Aus den in der Einführungsphase belegten Fächern wählen die SchülerInnen für die Qualifikationsphase (Q 1 / Q 2) zwei Leistungskurse (LKs) und (mindestens) acht Grundkurse (GKs). Dadurch kommen sie wieder auf mindestens 34 Wochenstunden.
Als Leistungskurse werden angeboten:
o Schiene1: Englisch und Mathematik
o Schiene2: Deutsch, Geschichte und Biologie
Neue Fächer können nicht mehr belegt werden (Ausnahmen: Literatur in der Q 1, Sozialwissenschaften in der Q 2), Vertiefungsfächer gibt es in der Q 1 nicht mehr. Insgesamt haben alle Schüler bis zum Abitur also 8 LK-Halbjahres-Kurse und mindestens 32 GK-Halbjahres-Kurse in der Qualifikationsphase belegt, die auch fast alle in die Abitur-Zulassungsberechnung einbezogen werden, also in die Durchschnittsnote des Abiturs eingehen.
Bedingungen für die Zulassung zum Abitur:
Eine Versetzung zwischen der Q 1 und der Q 2 gibt es nicht. Die SchülerInnen dürfen aber in den von ihnen vor dem Abitur belegten etwa 40 Kursen allerhöchstens 8 Defizite („Unterkurse“) haben, darunter höchstens 3 LK-Defizite. Als „Unterkurs“ gilt ein Kurs, der am Ende des Halbjahres mit weniger als 5 Punkten bewertet wird. In Noten umgerechnet bedeutet das: Jeder Halbjahreskurs, der mit einer schlechteren Note als einer glatten 4 bewertet wird, gilt als „Defizit“, also auch schon eine 4 minus. Außerdem brauchen die SchülerInnen in allen Kursen insgesamt einen Durchschnitt von mindestens 5 Punkten, das entspricht als Note einer glatten 4.
Ausgewertet werden alle diese von den SchülerInnen erzielten Ergebnisse kurz vor den Abiturprüfungen in der so genannten „Zulassungsberechnung“.
Abiturprüfungen:
Die eigentlichen Abiturprüfungen beginnen dann jeweils nach den Osterferien. Alle SchülerInnen schreiben drei Klausuren (in den beiden LKs und einem selbst gewählten GK) und absolvieren eine mündliche Prüfung (in einem weiteren GK). Die Wahl dieses 3. und 4. Prüfungsfaches erfolgt zu Beginn der Q 2, die beiden LKs als 1. und 2. Prüfungsfach haben die SchülerInnen ja bereits im letzten Quartal der EF gewählt. Bei der Berechnung der Abitur-Durchschnittsnote („Gesamtqualifikation“) machen diese vier Abitur-Prüfungen ein Drittel aus, die Kurse der Qualifikationsphase insgesamt also zwei Drittel.
Bedingungen für das Bestehen des Abiturs:
Das Abitur gilt unter folgenden Bedingungen als bestanden: Die Schülerin / der Schüler erreicht
Ausführlichere Informationen:
Weitere Informationen finden sich in der Broschüre „Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in NRW“ des Ministeriums für Schule und Bildung in NRW: http://broschüren.nrw/gymnasiale-oberstufe/home/#!/Home
Bei weiteren Fragen bitte ich um eine Mail unter abteilungsleitung3ge@bad- lippspringe.de oder einen Anruf unter 05252 / 977256.
Selbstverständlich werden unsere Schüler aber auch im Laufe der Qualifikationsphase immer wieder mit Informationen zu wichtigen Themen (z.B. Facharbeit, Kursfahrt, Zeitplan fürs Abitur) versorgt.